Ihre Anwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht in Hannover
Wir beraten Finanzdienstleister, Banken, Sparkassen, Stiftungen und Family Offices ganzheitlich zu allen Aspekten des Bank- und Kapitalmarktrechts. Unsere Tätigkeit erstreckt sich von der Gestaltung und Prüfung von Vertriebsvereinbarungen über Gestaltung von Darlehensverträgen hin zur Abwehr der gerichtlichen Inanspruchnahme durch Kunden.
Eine besondere Expertise haben wir uns als Anwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht in der Abwehr von Schadensersatzklagen von Kunden wegen des Erwerbs von Wertpapieren und anderen Kapitalanlagen in langjähriger Prozesstätigkeit im Rahmen zahlloser Einzelverfahren erarbeitet und hierbei eine hohe vierstellige Anzahl von Entscheidungen zu Gunsten unserer Mandanten erstritten. Dabei gelang es uns in den letzten 20 Jahren, das Bank- und Kapitalmarktrecht hierzulande mit rechtsprägenden Urteilen mitzugestalten. Wir haben dabei unsere prozessuale Schlagkraft in rechtlicher, organisatorischer (logistischer und personeller) Hinsicht auch in massiven Klagewellen mit sehr hohen, z. T. vierstelligen Anzahlen von bundesweit anhängigen Einzelklagen erfolgreich unter Beweis gestellt.