Ihre Anwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht in Hannover

Wir beraten Finanzdienstleister, Banken, Sparkassen, Stiftungen und Family Offices ganzheitlich zu allen Aspekten des Bank- und Kapitalmarktrechts. Unsere Tätigkeit erstreckt sich von der Gestaltung und Prüfung von Vertriebsvereinbarungen über Gestaltung von Darlehensverträgen hin zur Abwehr der gerichtlichen Inanspruchnahme durch Kunden.

Eine besondere Expertise haben wir uns als Anwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht in der Abwehr von Schadensersatzklagen von Kunden wegen des Erwerbs von Wertpapieren und anderen Kapitalanlagen in langjähriger Prozesstätigkeit im Rahmen zahlloser Einzelverfahren erarbeitet und hierbei eine hohe vierstellige Anzahl von Entscheidungen zu Gunsten unserer Mandanten erstritten. Dabei gelang es uns in den letzten 20 Jahren, das Bank- und Kapitalmarktrecht hierzulande mit rechtsprägenden Urteilen mitzugestalten. Wir haben dabei unsere prozessuale Schlagkraft in rechtlicher, organisatorischer (logistischer und personeller) Hinsicht auch in massiven Klagewellen mit sehr hohen, z. T. vierstelligen Anzahlen von bundesweit anhängigen Einzelklagen erfolgreich unter Beweis gestellt.

Juve Handbuch 2016/2017:

„Die in Niedersachsen geschätzte Kanzlei hat sich bei der Begleitung von komplexen Kapitalmarktprozessen einen guten Ruf aufgebaut. Der Fachbereich um den Partner Becker übertrifft in der Marktwahrnehmung inzw. sogar den angestammten Schwerpunkt in der gesellschaftsrechtl. Beratung für mittelständ. Unternehmen.“

Juve Handbuch 2017/2018:

„Die erfolgreiche Begleitung einer großen kapitalmarktrechtl. Prozessserie über mehrere Jahre u. aktuell bis zum BGH nutzte das Team zuletzt für einen Ausbau seiner Spezialisierung … Als ‚absolut beeindruckend‘ loben auch Wettbewerber die Entwicklung …“

Schwerpunkte unserer Tätigkeit

  • Beratung und Vertretung von Finanzdienstleistern und Kreditinstituten in Haftungsfragen wegen fehlerhafter Anlageberatung (außergerichtliche Vertretung, Vertretung in rechtsförmlichen Verfahren wie z. B. Güteverfahren sowie Prozessführung bei Schadensersatz- und Unterlassungs- und Auskunftsklagen)
  • Ganzheitlich strategische und taktische Unterstützung von Finanzdienstleistern und Kreditinstituten bei Massenklageverfahren
  • Beratung und Vertretung von Initiatoren, Finanzdienstleistern und Kreditinstituten bei Verfahren nach dem Gesetz über Musterverfahren in kapitalmarktrechtlichen Streitigkeiten (KapMuG)
  • Beratung und Vertretung von Banken und Finanzdienstleistern im Bereich Vertrags- und Darlehensrecht (u. a. Widerrufsrechte, verbundene Geschäfte, Gebühren und Entgelte, Zinsanpassungsklauseln)
  • Beratung im Bereich bankaufsichtsrechtlicher Pflichten, insbesondere bei Gestaltung innovativer Anlageprodukte und -prozesse
  • Beratung bei wertpapierhandelsrechtlichen Fragestellungen nach WpHG (ad-hoc-Publizität, Insider-Recht, Mitteilungspflichten etc.)

Ihre Ansprechpartner

Torsten Becker

Dr. Torsten Becker
Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Bank- & Kapitalmarktrecht

Dr. Sebastian-Alexander Kampe

Dr. Sebastian-Alexander Kampe
Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Bank- & Kapitalmarktrecht

Stephen C. Merz

Stephen C. Merz
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- & Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Bank- & Kapitalmarktrecht