Ihre Notare in Hannover

Die in unserer Kanzlei tätigen amtlich bestellten Notare in Hannover übernehmen sämtliche notariellen Tätigkeiten für Unternehmer, in- und ausländische Unternehmen, Bauträger, Investoren und Privatpersonen und können hierbei auf den seit über 100 Jahren bestehenden Erfahrungsschatz der Kanzlei aktiv zurückgreifen.

Innerhalb ihres Amtsbereichs richten sich die Notare in unserer Kanzlei in Hannover gern nach Ihren Erfordernissen, was Zeit (im Bedarfsfalle auch am Wochenende) und Ort der Beurkundung angeht. Sollten Sie nicht in der Lage sein, die Geschäftsstelle des Notars aufzusuchen, kann die Beurkundung grundsätzlich auch in Ihrem Unternehmen, bei Ihnen zu Hause, in einem Krankenhaus oder Pflegeheim erfolgen.

Sprechen Sie uns gerne hierzu an!

Schwerpunktmäßig sind unsere Notare in Hannover in folgenden Bereichen tätig:

Gesellschaftsrecht

Die Notare unserer Kanzlei in Hannover beraten und betreuen Unternehmen jeder Größenordnung bei sämtlichen gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen. Die Expertise eines jeden dieser Notare umfasst den gesamten Lebenszyklus – von der Rechtsformwahl und Gründung bis hin zur Liquidation – von Gesellschaften aller Art sowie Vereinen. Hierzu gehören insbesondere:

  • Gründung von Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG)
  • Gründung von Personengesellschaften (GbR, OHG, KG, GmbH & Co. KG, PartG mbB)
  • Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern und anderen Organen
  • Hauptversammlungen
  • Vereinsgründungen
  • Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen
  • Umwandlungen (Verschmelzungen, Spaltungen, Formwechsel)
  • Unternehmenstransaktionen, Erwerb und Veräußerung von Geschäftsanteilen, Joint Ventures
  • Eintragungen im Handels- und Vereinsregister
  • Unternehmensnachfolge

Immobilienrecht

Jeder in unserer Kanzlei tätige Notar in Hannover verfügt über besondere Expertise bei der notariellen Beratung und Betreuung von Immobilientransaktionen jeglicher Größe und bearbeitet versiert alle von der Immobilienwirtschaft nachgefragten Vertragsinhalte mit immobilienrechtlicher Relevanz, insbesondere:

  • Kauf- und Übertragungsverträge
  • Begründung und (Ver-)Kauf von Wohnungseigentum
  • Bestellung und Übertragung von Erbbaurechten
  • Bestellung von Grundschulden, Hypotheken und Dienstbarkeiten
  • Bauträgerverträge
  • General- und Vorsorgevollmachten
  • Unterschriftsbeglaubigungen
  • Gründung, Um- und Restrukturierungen von Immobiliengesellschaften
  • Immobilienübertragungen im Erbfall (z.B. Testamente und Erbverträge)

Erbrecht

Jeder in unserer Kanzlei tätige Notar in Hannover unterstützt Sie kompetent bei sämtlichen notariellen Tätigkeiten im Erbrecht, insbesondere:

  • Gestaltung von Testamenten
  • Gestaltung von Erbverträgen und Erbauseinandersetzungsverträgen
  • vorweggenommene Erbfolge: Übergabeverträge und Schenkungsverträge
  • Verträge zu Gunsten Dritter auf den Todesfall
  • Unternehmensnachfolge
  • Erbscheinsangelegenheiten
  • General- und Vorsorgevollmacht

Familienrecht

Jeder in unserer Kanzlei tätige Notar in Hannover unterstützt Sie bei notariellen Tätigkeiten im Zusammenhang mit familienrechtlichen Angelegenheiten, insbesondere:

  • notarielle Vorsorgeberatung (Generalvollmacht, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung)
  • Gestaltung von Eheverträgen
  • Gestaltung von Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • Gestaltung von Partnerschaftsverträgen

Ihre Ansprechpartner

Torsten Becker

Dr. Torsten Becker
Notar

Dr. Sebastian-Alexander Kampe
Notar

Anke Knuth
Bürovorsteherin

Was kostet ein Notar in Hannover?

Die Kosten eines Notars in Hannover (sowie bundesweit) beinhalten Gebühren und Auslagen, die gesetzlich festgeschrieben sind, was wiederum die Neutralität dieses Berufsstandes nachhaltig untermauert. Die Vereinbarung individueller Gebühren ist unzulässig und damit ausgeschlossen. Abhängig von der Art des Geschäfts und der notariellen Tätigkeit wird explizit gesetzlich vorgegeben, wie einzelne Geschäftsvorgänge abgerechnet werden müssen.

Das seit dem 01.08.2013 gültige als GNotKG abgekürzte, Gerichts- und Notarkostengesetz dient dabei als besonders soziales Kostensystem, das jedem den Zugang zu notariellen Leistungen ermöglicht. Notare sind nach § 17 Abs. 1 Satz 1 BNotO (Bundesnotarordnung) verpflichtet, für ihre Tätigkeiten die gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren und Auslagen zu erheben – also nicht mehr und auch nicht weniger.

Das Gebührensystem des GNotKG wird als sorgfältig austariert empfunden. Es führt mitunter dazu, dass viele notarielle Amtstätigkeiten ohne kostendeckende Gebühren durchgeführt werden. Dadurch wird gewährleistet, dass jeder von notariellen Beratungen und Vertragsgestaltungen profitieren kann, unabhängig von Geschäftswerten und vorhandenem Vermögen.

Ein weiterer Vorteil des notariellen Kostenrechts besteht darin, dass die Beratung und anschließende Entwurfsgestaltung bereits mit der Beurkundungsgebühr abgegolten werden. Dies erfolgt unabhängig von der Schwierigkeit des Geschäfts, vom Aufwand sowie der Anzahl von Besprechungsterminen.

Wie auch beim Rechtsanwalt richten sich viele Notargebühren nach dem Gegenstandswert des jeweiligen Geschäfts. Dennoch unterschreiten die Notargebühren in der Regel bei Weitem die Kosten von privaten Auseinandersetzungen oder gerichtlichen Rechtstreitigkeiten. Notargebühren sind bestimmbar und können auch im Vorhinein kalkuliert werden, was dem Mandanten ein Höchstmaß an Sicherheit bietet.

Innerhalb unserer Kanzlei in Hannover sind die Rechtsanwälte Dr. Nicolas W. Fontaine, Dr. Torsten Becker, Dr. Sebastian-Alexander Kampe sowie Hans-J. Dämmrich mit langjähriger Erfahrung auch notariell tätig. Sie finden uns in der Bristoler Str. 6 in 30175 Hannover und können uns unter der Telefonnummer: 0511 81 20 33 sowie per E-Mail an mail@fontaine-goetze.de erreichen.

Der historische Ursprung des Notariats

Das sog. „lateinische Notariat“ hat seine Wurzeln in Italien und wurde im 12. Jahrhundert erstmals geschichtlich erwähnt. Während des 13. und 14. Jahrhunderts fand es seinen Weg nach ganz Europa und etablierte sich als traditionsreicher Berufsstand auch in Deutschland. Die Erhebung in den Stand des Notars war schon zur Zeit Kaisers Karl IV. nur nach Erlangung von Qualifikationsnachweisen durch Prüfungen möglich. Die erste Reichsnotariatsordnung wurde vom Reichstag zu Köln im Jahr 1512 verkündet.

Noch heute wird das Berufsbild des Notars durch die römisch-germanisch-rechtliche Historie geprägt – ein unparteiischer und unabhängiger Berater auf allen Rechtsgebieten, den beruflichen Dogmen unter Eid verpflichtet, Volljurist mit abgeschlossenem 2. Staatsexamen, als Anwaltsnotar erfolgreich absolvierter notarieller Fachprüfung, der dann durch den Staat zum Amtsträger ernannt wurde, um Notariatsgeschäfte zu besorgen.

Ca. 7.000 Juristen sind in der Bundesrepublik Deutschland als Notare zugelassen. Als unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes ist der Notar für Beglaubigungen sowie Beurkundungen von Willenserklärungen im Rahmen der vorsorgenden Rechtspflege zuständig. Bei vielen Transaktionen des allgemeinen Wirtschafts- und Geschäftslebens sowie im familiären und persönlichen Bereich wird eine notarielle Mitwirkung vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Dabei macht die fundierte Ausbildung und häufig langjährige Erfahrung im juristischen Bereich – in vielen Bundesländern, so auch in Niedersachen, als praktizierender Rechtsanwalt – den Notar zu einem kompetenten Ansprechpartner und Berater seiner Mandanten.

Im allgemeinen Sprachgebrauch hat es sich eingebürgert, das von dem Notar ausgeübte Amt (auch) als „Notariat“ zu bezeichnen. Das Amt des Notars wird auf Grundlage der Bundesnotarordnung übertragen. Danach trägt er die Amtsbezeichnung „Notar“ (§ 2 Satz 2 BNotO). Der Begriff „Notariat“ darf nach in der Rechtsprechung weit verbreiteter Ansicht von sog. „Anwaltsnotaren“ zur Eigendarsellung nicht verwendet werden, sondern ist den sog. „Nur-Notaren“ (wie in Norddeutschland etwa in Hamburg) vorbehalten.

Aber auch die in unserer Kanzlei in Hannover tätigen, aktuell vier Notare leisten einen wichtigen Beitrag zum reibungslosen Ablauf der Rechtspflege. Während der Rechtsanwalt eher Streitigkeiten im Vorfeld verhindert, schlichtet oder für seinen Mandanten gerichtlich oder außergerichtlich regelt, sorgt der Notar durch klar formulierte Urkunden, Verträge und rechtsgeschäftliche Erklärungen dafür, dass die Einschaltung von Rechtsanwälten erfordernde Auseinandersetzungen möglichst gar nicht erst entstehen. Je detaillierter ein Vertrag gestaltet wird, desto weniger Raum bleibt bekanntlich für Interpretationen. Notarielle Urkunden genießen von vornherein eine besondere Bedeutung und Beweiskraft als öffentliche Urkunde.

In welchen Fällen wird ein Notar in Hannover benötigt?

Zutreffend gehen Gerichte, Behörden, Rechtsanwälte und Bürger davon aus, dass der Inhalt notarieller Urkunden den Tatsachen sowie den gesetzlichen Vorschriften entspricht und die beteiligten Personen mit den unterzeichnenden Parteien identisch sind.

Wie hoch die Bedeutung notarieller Urkunden ist, zeigt sich auch in Gerichtsverfahren, in denen sie als Beweismittel privilegiert sind: Neben Sachverständigengutachten, Augenschein, Partei- und Zeugenvernehmung wird insbesondere den notariellen Urkunden ein besonderer Beweiswert als öffentliche Urkunde zugebilligt.

Im Bereich der Zwangsvollstreckung, die einen Eingriff in das rechtlich geschützte Privatleben darstellt, kann der Gläubiger im Wesentlichen aus Urteilen oder eben notariellen Urkunden vollstrecken. Auch die staatlichen Registerstellen mit dem Grundbuchamt, Handelsregister oder Vereinsregister verlassen sich bei Eintragungen und Änderungen auf die Richtigkeit notarieller Urkunden.

Nicht zuletzt kommt notariellen Urkunden eine Warn- und Sicherheitsfunktion zu: Vor bedeutsamen Entscheidungen wie etwa Grundstückskäufen oder Erbverträgen wird der Bürger durch die Formvorschriften vor den potenziellen Folgen vorschnellen Handelns geschützt. Dem Notar obliegen nach dem Gesetz Aufklärungspflichten, die dem Mandanten Gelegenheit geben, sich vor Unterschriftsleistung noch einmal die Konsequenzen des Rechtsgeschäfts vor Augen zu führen.

Beurkundungen und Beglaubigungen

In erster Linie besteht die Notartätigkeit in der Vornahme von Beurkundungen und Beglaubigungen. Sämtliche notarielle Amtshandlungen setzen im Bedarfsfall eine intensive Beratung mit den jeweiligen Beteiligten und das Eingehen auf individuelle Situationen voraus. Ehe eine Beurkundung vorgenommen werden kann, muss der wahre Wille aller Beteiligten eingehend erforscht und geprüft werden, bevor entsprechende Verträge oder Erklärungen gestaltet werden können. Beim Vorlesen der Urkunde werden Konsequenzen, Gefahren und Risiken nochmals erörtert und besprochen. Auch bei einer Beglaubigung als Bestätigung der Echtheit von Unterschriften und Dokumenten werden die jeweiligen Personalien sowie die Übereinstimmung der Unterlagen mit dem Original überprüft, um vor Fälschungen oder Schäden im Rechtsverkehr zu schützen.

Jeder der in unserer Kanzlei tätigen Notare in Hannover führt Beurkundungen und Beglaubigungen in allen Rechtsgebieten durch, von denen nachfolgend einige auszugsweise dargestellt werden sollen:

Immobilienrecht und Baurecht

Das Immobilienrecht gehört zu den Schwerpunkten der Notarpraxis, die bei Kaufverträgen über Häuser, Eigentumswohnungen und Grundstücke eingeschaltet wird. Auch Schenkungsverträge über Immobilien, beispielsweise im Zusammenhang mit vorweggenommener Erbfolge, oder die Weitergabe eines Unternehmens mit Grundbesitz an die nächste Generation gehören in den notariellen Aufgabenbereich.

In der Kanzlei werden die für den Immobilienkauf erforderlichen Urkunden entworfen, besprochen und letztlich beurkundet. Es werden behördliche Genehmigungen wie beispielsweise die Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes eingeholt, Grundpfandrechte im Grundbuch zur Löschung gebracht oder die erwerbende Partei durch die Eintragung einer Auflassungsvormerkung abgesichert. Zum Schutz der veräußernden Partei wird der Antrag auf Umschreibung des Grundbuchs erst dann gestellt, wenn der Ausgleich des Kaufpreises für die Immobilie nachgewiesen worden ist. Die Käuferseite wird durch eine Auflassungsvormerkung ebenso grundbuchlich gesichert. Zur Absicherung von Krediten und Darlehen werden Grundschuldbestellungen und Hypotheken vorgenommen.

Familienrecht

Auch vor oder nach Eheschließungen sind die Notare in unserer Kanzlei in Hannover kompetente Ansprechpartner, wenn es um einen Ehevertrag geht. In diesen können individuelle Vereinbarungen wie etwa die Gütertrennung, die Regelung des Unterhalts oder das Zuweisen des Sorgerechtes festgehalten werden. Bei Scheitern einer Ehe können sich notarielle Vereinbarungen (sog. Scheidungsfolgenvereinbarungen) über die Vermögensauseinandersetzung, die Rentenansprüche sowie Unterhaltsregelungen als hilfreich erweisen, wobei alle Beteiligten von der Unparteilichkeit des Notaramtes profitieren.

Möchten Eltern ein Kind adoptieren, bedarf es notarieller Anträge für das Familiengericht.

Ein weiterer Aspekt des Familienrechts ist die Vorsorge für den Betreuungsfall. In diesem Bereich werden Generalvollmachten, Vorsorgevollmachten sowie Betreuungs- und Patientenverfügungen entworfen und beurkundet bzw. beglaubigt. Diese notariellen Urkunden genießen größtes Vertrauen im Rechtsalltag und werden im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer vermerkt, um bei Bedarf schnellstmöglich reagieren zu können.

Gesellschaftsrecht und Vereinsrecht

Sofern Einzelpersonen oder Gesellschaften in einem größeren Umfang im kaufmännischen Bereich tätig werden möchten, kann eine Eintragung in das Handelsregister erforderlich sein. Notare entwerfen diese Anmeldungen, beglaubigen die jeweiligen Unterschriften und erstellen die erforderlichen Dokumente, die heutzutage elektronisch an die Registergerichte übermittelt werden.

Des Weiteren entwerfen und beurkunden die Notare in unserer Kanzlei in Hannover auch Gesellschaftsverträge für OHGs (Offene Handelsgesellschaften), KGs (Kommanditgesellschaften) oder GmbHs (Gesellschaften mit beschränkter Haftung) und AGs (Aktiengesellschaften). Speziell bei Kapitalgesellschaften bedürfen auch Änderungen wie etwa Verlegung des Firmensitzes, Wechsel der Geschäftsführung und des Vorstandes oder die Erhöhung des Kapitals einer Beurkundung oder Beglaubigung.

Im Vereinsrecht werden die Beteiligten zum Beispiel in Bezug auf die Gründung des Vereins beraten, um anschließend die Eintragung in das Vereinsregister durchführen und auch bei Satzungsänderungen auf notarielle Leistungen zurückgreifen zu können.

Erbrecht

Eine gut durchdachte Testamentsgestaltung ist heute wichtiger denn je – auch im Hinblick auf die Erbschaftsteuer. Die Notare in unserer Kanzlei in Hannover haben jedoch nicht nur das Steuerrecht und Erbrecht beim Testament oder Erbvertrag vor Augen, sondern auch den familiären Hintergrund rund um Partner und Kinder des Erblassers. Auch die Versorgung von Angehörigen oder das Vermeiden von Streit in den Familien wird in den Beratungsgesprächen erörtert, um Fehler zu vermeiden.

Auch bei der Übertragung eines Unternehmens, etwa im Wege der vorweggenommenen Erbfolge, vermeidet eine erbrechtliche Beratung und Vertragsgestaltung langwierige und kostenintensive Auseinandersetzungen, die sonst unnötig Anwälte bemühen und den Betrieb gefährden könnten.

Nicht zuletzt werden die Notare in unserer Kanzlei in Hannover tätig, wenn es um Anträge zur Erteilung von Erbscheinen oder die Ausschlagung von Erbschaften gegenüber dem Nachlassgericht geht.

Der Notar in Hannover – unabhängig und neutral

In seiner Funktion als Träger eines öffentlichen Amt kann der Notar nur durch die Gewährleistung von Unabhängigkeit gerecht werden. Jeder Notar in unserer Kanzlei in Hannover handelt in jeweils eigener Verantwortung. Richtschnur für die tagtägliche Arbeit im notariellen Bereich sind ausnahmslos Gesetz und Rechtsprechung.

Jeder Notar als Mitglied der für ihn zuständigen Notarkammer hat seine persönliche und fachliche Eignung für das Berufsfeld unter Beweis stellen müssen und hat einen Eid auf gewissenhafte und unparteiische Pflichterfüllung sowie der Wahrung der Verfassung geleistet. Die Einhaltung aller relevanten Vorschriften und Gesetze sowie auch die korrekte Abrechnung der Notargebühren wird regelmäßig vom zuständigen Landgerichtspräsidenten geprüft.

Jeder in unserer Kanzlei tätige Notar steht gerne auch für Bürgerinnen und Bürger aus dem Umland von Hannover zur Verfügung