Ihre Anwälte für Zwangsversteigerungsrecht in Hannover
Unsere anwaltliche Tätigkeit umfasst sämtliche Facetten des Zwangsversteigerungsrechts in jedem Verfahrensstadium
Bei der Forderungsversteigerung vertreten wir in erster Linie institutionelle Gläubiger.
Wir bearbeiten Zwangsversteigerungsverfahren von der Antragstellung bis zum Verteilungstermin.
Bei den bundesweit tätigen Gläubigern, die die Fallbearbeitung im eigenen Haus erledigen, übernehmen wir gerne auch nur die Vertretung in Versteigerungsterminen.
Ebenso begleiten wir Schuldner, durch das Versteigerungsverfahren. Allerdings distanzieren wir uns deutlich von den so genannten „unseriösen Verfahrensstörern“. Vielmehr ermöglichen wir dem oft überforderten Schuldner mit seinem Finanzierer auf Augenhöhe mögliche Lösungen zu erarbeiten.
Das sehr komplexe Verfahren der sog. Teilungsversteigerung (Versteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft) ist oft von Emotionen und gegenläufigen Zielen der Beteiligten geprägt. Die Beratung zeigt die Möglichkeiten der Gestaltung auf und kann gegebenenfalls darauf hinwirken, eine Lösung vor dem Versteigerungstermin zu erarbeiten.