Ihre Anwälte für Zwangsversteigerungsrecht in Hannover

 

Unsere anwaltliche Tätigkeit umfasst sämtliche Facetten des Zwangsversteigerungsrechts in jedem Verfahrensstadium

Bei der Forderungsversteigerung vertreten wir in erster Linie institutionelle Gläubiger.

Wir bearbeiten Zwangsversteigerungsverfahren von der Antragstellung bis zum Verteilungstermin.

Bei den bundesweit tätigen Gläubigern, die die Fallbearbeitung im eigenen Haus erledigen, übernehmen wir gerne auch nur die Vertretung in Versteigerungsterminen.

Ebenso begleiten wir Schuldner, durch das Versteigerungsverfahren. Allerdings distanzieren wir uns deutlich von den so genannten „unseriösen Verfahrensstörern“. Vielmehr ermöglichen wir dem oft überforderten Schuldner mit seinem Finanzierer auf Augenhöhe mögliche Lösungen zu erarbeiten.

Das sehr komplexe Verfahren der sog. Teilungsversteigerung (Versteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft) ist oft von Emotionen und gegenläufigen Zielen der Beteiligten geprägt. Die Beratung zeigt die Möglichkeiten der Gestaltung auf und kann gegebenenfalls darauf hinwirken, eine Lösung vor dem Versteigerungstermin zu erarbeiten.

Schwerpunkte unserer Tätigkeit:

  • Beratung und Vertretung institutioneller Gläubiger
  • Gesamte Abwicklung des Zwangsversteigerungsverfahrens
  • Beratung und Vertretung von der Antragstellung bis zum Verteilungstermin
  • Erarbeiten von Lösungen für notleidende Kreditengagements in jedem Verfahrensstadium
  • Durchführung von und Begleitung in Teilungsversteigerungsverfahren zur Erzielung sachgerechter Gesamtlösungen

 

Ihr Ansprechpartner

Jörg Wisotzki
Rechtsanwalt