Vermengung von Interessen birgt Konfliktpotential
Zu den Ursachen von Gesellschafterkonflikten sind zahlreiche Studien durchgeführt worden. Dabei hat sich vor allem herausgestellt, dass Konflikte in Familienunternehmen häufig aus dem Ineinandergreifen von Unternehmen und Familie entstehen.
Beide Bereiche entwickeln sich häufig asynchron. Während Familien häufig von verwandtschaftlichen Bindungen und emotionaler Nähe bestimmt sind, sind im Unternehmen sachbezogene Aspekte wichtig. Nicht selten führt dies zu einem erheblichen Zielkonflikt: Was für das Unternehmen richtig ist, mag für die Familie falsch sein und umgekehrt.
Konflikte, die ihre Ursache im privaten Verhältnis der Gesellschafter zueinander haben, werden auf die Unternehmensebene projiziert. Das Unternehmen wird so als Spielfeld missbraucht, sich etwa gegenüber Eltern als der fähigere Unternehmer zu profilieren. Umgekehrt können unterschiedliche Vorstellungen über die strategische Ausrichtung des Unternehmens das Verhältnis der Familienmitglieder zueinander belasten.
Weitere typische Konfliktursachen sind:
- Unterschiedliche Einschätzung von Risiken
- Unterschiedliche Vorstellungen über die strategische Ausrichtung und Zukunft des Unternehmens
- Unterschiedliche Ansichten über die Geschäftsführung
- Unregelmäßigkeiten eines Gesellschafters (Überschreiten von Kompetenzen, unberechtigte Entnahmen etc.)
Zwischen Investment und Unternehmertum
Abweichende Vorstellungen der Gesellschafter über den Zweck der Unternehmens-beteiligung stellen ebenfalls eine häufige Konfliktursache dar: Während ein Gesellschafter das Unternehmen als reine Kapitalanlage betrachtet und an hohen Ausschüttungen/Entnahmen interessiert ist, versteht ein anderer die Beteiligung als unternehmerisches Investment und hat ein Interesse daran, Gewinne zu thesaurieren, um damit etwa das weitere Wachstum der Gesellschaft voranzutreiben.
Operativ tätige Gesellschafter können rein vermögensmäßig beteiligten Mitgesellschaftern zum Vorwurf machen, sie profitierten ohne eigenen Aufwand von der Arbeit der Geschäftsführer. Umgekehrt kann das Stehenlassen von Gewinnen von der Minderheit als Versuch des „Aushungerns″ aufgefasst werden.
Solange das Verhältnis der Gesellschafter von wechselseitigem Respekt und Anerkennung geprägt ist, lassen sich Konflikte einvernehmlich lösen. Ist die Auseinandersetzung dagegen auf der persönlichen Ebene angekommen oder dort entstanden, so scheitern einvernehmliche Lösungsversuche häufig an wechselseitigem Misstrauen oder Missgönnen. Die Auseinandersetzung wird mit juristischen Mitteln fortgeführt.
Gesellschafterstreit birgt existentielle Risiken für betroffene Unternehmen
Für das betroffene Unternehmen stellt der Gesellschafterkonflikt ein erhebliches Risiko dar. Der Streit steht häufig wichtigen, strategischen Entscheidungen auf Gesellschafterebene im Wege. Er kann sogar die operative Geschäftsführung des Unternehmens lähmen. Dritte, wie Lieferanten, Kunden oder Mitarbeiter des Unternehmens können sich in den Konflikt der Gesellschafter einmischen oder versuchen, hieraus persönliche Vorteile zu schlagen. Banken können den Gesellschafterkonflikt zum Anlass nehmen, Kredite zu schlechteren Konditionen zu unterwerfen oder gar die weitere Finanzierung insgesamt verweigern. Aus der Gesellschafterauseinandersetzung wird auf diese Weise schnell ein existentielles Risiko für das Unternehmen selbst.
Dies vollkommen ungeachtet der Energie, die ein solcher Konflikt fordert und an anderer Stelle, etwa für die Entwicklung des Unternehmens fehlt, sowie die hiermit einhergehenden Kosten.
Unsere Leistungen im Konfliktfall
Im Gesellschaftsrecht bieten wir Ihnen die Erfahrung aus zahlreichen erfolgreich begleiteten Gesellschafterkonflikten. Wir unterstützen und begleiten alle rechtlichen, taktischen und strategischen Aspekte des Konflikts. Bei jeder Auseinandersetzung berücksichtigen wir selbstverständlich auch steuerliche Implikationen in Zusammenarbeit mit dem steuerlichen Berater. Unser Leistungsspektrum umfasst insbesondere:
- Vorbereitung von streitigen Gesellschafterversammlungen und Zwangsbeschlüssen
- Planung von Trennungsstrategien (Fälle der Kündigung, des Ausschlusses und der Einziehung);
- Entwicklung von Verteidigungsstrategien im Fall eines Angriffs von feindlichen Gesellschaftern
- Gerichtliche und schiedsgerichtliche Vertretung bei Beschlussanfechtung, Gesellschafterausschluss und Abfindungsansprüchen
- Sicherung von Ansprüchen durch einstweilige Verfügungen, insbesondere Beschränkungen von Geschäftsführerbefugnissen
- Beratung bei Abberufung bzw. Amtsniederlegung des Geschäftsführers
- Konfliktmanagement im Gesellschafterstreit
Gemeinsam mit unseren Mandanten entwickeln wir bezogen auf den Einzelfall erfolgversprechende Strategien im Rahmen des Gesellschafterkonflikts. Auf der Grundlage unserer langjährigen Erfahrungen im Zusammenhang mit Gesellschafterkonflikten wissen wir die zutreffenden rechtlichen und taktischen Mittel und Wege einzusetzen.
Das Spektrum reicht von der schnellen und kompromisslosen gerichtlichen Sicherung, Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen bis zu Instrumenten des alternativen Konfliktmanagements und der Mediation zur Erreichung schneller und einvernehmlicher Lösungen.
Als Anwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht in Hannover beraten wir unsere Mandanten bei allen Streitigkeiten im Gesellschaftsrecht.
Sprechen Sie uns gerne an!