Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) ist die gesetzliche Grundlage für die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) im Wege eines digitalen notariellen Verfahrens geschaffen worden.

Dies ermöglicht es, eine GmbH ohne persönliches Erscheinen der Gründungsgesellschafter vor dem Notar zu errichten, was bislang ausgeschlossen war.

Online-Gründung der GmbH und weitere Online-Verfahren für Registeranmeldungen bei Kapitalgesellschaften


Zur Ermöglichung der Online-Gründung der GmbH werden die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die notarielle Beurkundung von Willenserklärungen mittels Videokommunikation geschaffen. Ferner soll die öffentliche Beglaubigung qualifizierter elektronischer Signaturen mittels Videokommunikation durch Notarinnen und Notare ermöglicht werden, wodurch auch die Eintragung von Zweigniederlassungen sowie die Einreichung von Urkunden und Informationen vollständig online erledigt werden können.

Weitere Informationen über das Verfahren finden sich hier:

https://www.online-verfahren.notar.de/