Kategorie-Archive: Allgemeines

WIR BILDEN SIE AUS, DAMIT SIE BLEIBEN

Als eine der führenden Wirtschaftskanzleien Niedersachsens suchen wir genau Sie!


Sie sind auf der Suche nach einer Ausbildung, dann starten Sie Ihre berufliche Zukunft bei uns!

Wir suchen Auszubildende (m/w/d) zum/zur Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/n.


Idealerweise erfüllen Sie folgende Voraussetzungen:
• erweiterter Realschulabschluss oder Abitur
• sehr gute Deutschkenntnisse
• Hang zur Sorgfalt
• überdurchschnittliche Affinität zu textbasierter Arbeitsumgebung
• gerne – wie wir alle – mit einem Lächeln im Gesicht


Wir bieten Ihnen ein aufgeschlossenes und freundliches Team, eine intensive Einarbeitung, eine interessante und anspruchsvolle Tätigkeit mit beruflichen Perspektiven, Eigenverantwortung sowie eine leistungsgerechte, unserem Anforderungsprofil entsprechende Vergütung.

Wir bilden ausschließlich aus, um unseren eigenen Bedarf an „Nachwuchs“ zu decken.


Sie sind interessiert? Wir freuen uns über Ihre Bewerbung, gerne per E-Mail an:

FONTAINE GÖTZE
z. Hd. Katja Pawelczyk
mail@fontaine-goetze.de
Bristoler Straße 6
30175 Hannover

Ab 01.08.2022 Gründung von GmbH auch online möglich

Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) ist die gesetzliche Grundlage für die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) im Wege eines digitalen notariellen Verfahrens geschaffen worden.

Dies ermöglicht es, eine GmbH ohne persönliches Erscheinen der Gründungsgesellschafter vor dem Notar zu errichten, was bislang ausgeschlossen war.

Online-Gründung der GmbH und weitere Online-Verfahren für Registeranmeldungen bei Kapitalgesellschaften


Zur Ermöglichung der Online-Gründung der GmbH werden die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die notarielle Beurkundung von Willenserklärungen mittels Videokommunikation geschaffen. Ferner soll die öffentliche Beglaubigung qualifizierter elektronischer Signaturen mittels Videokommunikation durch Notarinnen und Notare ermöglicht werden, wodurch auch die Eintragung von Zweigniederlassungen sowie die Einreichung von Urkunden und Informationen vollständig online erledigt werden können.

Weitere Informationen über das Verfahren finden sich hier:

https://www.online-verfahren.notar.de/

Auftrag per WhatsApp: Fußballprofi Rausch siegt mit FONTAINE GÖTZE gegen Berateragentur

Ein Fußballprofi hat das Recht zu erfahren, wie viel Provision seine Beraterfirma für einen Transfer erhalten hat. Dies hat das Landgericht Köln im Fall des ehemaligen Kölner Spielers Konstantin Rausch entschieden. Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig (Az. 21 O 315/19).

Rausch hatte zunächst mit Hilfe der beklagten Berateragentur seinen Vertrag beim 1. FC Köln bis 2021 verlängert, war aber 2018 zu Dynamo Moskau gewechselt. Dort steht er auch weiterhin unter Vertrag. Die Ablösesumme für den Linksverteidiger lag bei 1,5 Millionen Euro. Rausch wollte später wissen, wie viel die Beraterfirma für den Transfer von Köln erhalten hatte, was diese jedoch nicht mitteilen wollte. Er selbst hatte der Agentur keine Provision gezahlt.

Das Landgericht war der Meinung, dass beide Parteien einen Vertrag geschlossen hatten. Zwar ergebe sich dieser Auftrag nicht aus der Rahmenvereinbarung zwischen Spieler und Agentur, Rausch habe aber per WhatsApp den Wunsch geäußert, nach Moskau zu wechseln und somit einen Vermittlungsauftrag erteilt.

Das Gericht urteilte daher, dass der Spieler alle Informationen erhalten muss, die seinen Wechsel zu einem anderen Verein betreffen, also auch die Höhe der Provision. Als Auftraggeber habe Rausch das Recht, den Transfer zu kontrollieren, auch wenn er selbst nichts bezahlt hat.

Vertreter Konstantin Rausch

Fontaine Götze (Hannover): Dr. Torsten Becker (Vertragsrecht)

Hintergrund: Fontaine Götze-Partner Becker kam über eine persönliche Empfehlung ins Mandat. Die Beratung und Vertretung von Profisportlern entwickelt sich immer mehr zum Steckenpferd der sehr prozesserfahrenen Kanzlei, die in Hannover unter anderem einen sehr guten Ruf für die Abwehr von Kapitalanlegerklagen genießt. Becker vertrat beispielsweise vor einigen Jahren den Finanzdienstleister AWD gegen die Klage eines Anlegers und in einer Vielzahl weiterer Verfahren. Auch damals ging es um die Offenlegung von Provisionen.“

Quelle: https://www.juve.de/nachrichten/verfahren/2020/09/auftrag-per-whatsapp-fussballprofi-rausch-siegt-mit-fontaine-goetze-gegen-berateragentur