Ein Fußballprofi hat das Recht zu erfahren, wie viel Provision seine Beraterfirma für einen Transfer erhalten hat. Dies hat das Landgericht Köln im Fall des ehemaligen Kölner Spielers Konstantin Rausch entschieden. Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig (Az. 21 O 315/19).

Rausch hatte zunächst mit Hilfe der beklagten Berateragentur seinen Vertrag beim 1. FC Köln bis 2021 verlängert, war aber 2018 zu Dynamo Moskau gewechselt. Dort steht er auch weiterhin unter Vertrag. Die Ablösesumme für den Linksverteidiger lag bei 1,5 Millionen Euro. Rausch wollte später wissen, wie viel die Beraterfirma für den Transfer von Köln erhalten hatte, was diese jedoch nicht mitteilen wollte. Er selbst hatte der Agentur keine Provision gezahlt.

Das Landgericht war der Meinung, dass beide Parteien einen Vertrag geschlossen hatten. Zwar ergebe sich dieser Auftrag nicht aus der Rahmenvereinbarung zwischen Spieler und Agentur, Rausch habe aber per WhatsApp den Wunsch geäußert, nach Moskau zu wechseln und somit einen Vermittlungsauftrag erteilt.

Das Gericht urteilte daher, dass der Spieler alle Informationen erhalten muss, die seinen Wechsel zu einem anderen Verein betreffen, also auch die Höhe der Provision. Als Auftraggeber habe Rausch das Recht, den Transfer zu kontrollieren, auch wenn er selbst nichts bezahlt hat.

Vertreter Konstantin Rausch

Fontaine Götze (Hannover): Dr. Torsten Becker (Vertragsrecht)

Hintergrund: Fontaine Götze-Partner Becker kam über eine persönliche Empfehlung ins Mandat. Die Beratung und Vertretung von Profisportlern entwickelt sich immer mehr zum Steckenpferd der sehr prozesserfahrenen Kanzlei, die in Hannover unter anderem einen sehr guten Ruf für die Abwehr von Kapitalanlegerklagen genießt. Becker vertrat beispielsweise vor einigen Jahren den Finanzdienstleister AWD gegen die Klage eines Anlegers und in einer Vielzahl weiterer Verfahren. Auch damals ging es um die Offenlegung von Provisionen.“

Quelle: https://www.juve.de/nachrichten/verfahren/2020/09/auftrag-per-whatsapp-fussballprofi-rausch-siegt-mit-fontaine-goetze-gegen-berateragentur